Spielordnung
der Tennisabteilung des TSV Adlersberg
Verhalten auf der Anlage
Spielberechtigung
Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung. Jedes Mitglied ab 18 Jahren verpflichtet sich zur Ableistung von mindestens zwei Arbeitseinsätzen bzw. zur Ausgleichszahlung von 30 EUR / Jahr.
Gäste sind spielberechtigt, wenn sie mit einem Mitglied der Tennisabteilung spielen. Während der Hauptspielzeiten (Samstage, Sonn- und Feiertage ganztägig, wochentags ab 17 Uhr) sind Gäste nur spielberechtigt, wenn bei Spielbeginn der Platz nicht von Mitgliedern beansprucht wird.
Die Gebühr für einen Gast beträgt 10 EUR pro Stunde (maximal 5 Stunden pro Gast und Saison).
Das Spiel mit einem Gast ist vor dem Spiel vom Mitglied in dem Buchungssystem einzutragen. Die anfallenden Gebühren müssen in die dafür vorgesehene Kasse im Tennishäuschen spätestens nach jedem Spiel entrichtet werden. Jedes Mitglied bestätigt die Zahlung mit seiner Unterschrift. Das Mitglied haftet für alle vom Gastspieler verursachen Schäden. Für Gastspieler besteht kein Versicherungsschutz.
Die Spielordnung wurde in der Mitgliederversammlung der Abteilung am 22. Juli 1996 beschlossen. Sie ist für alle Benutzer der Anlage verbindlich. Verstöße werden von der Abteilungsleitung dem Vereinsausschuss zur Ahndung vorgetragen. Den Anordnungen von Mitgliedern der Abteilungsleitung und der Vorstandschaft ist Folge zu leisten.
Die Abteilungsleitung