08.03.2026
Spielordnung der Tennisabteilung des TSV Adlersberg (aktualisierte Fassung vom März 2026)

Spielordnung

der Tennisabteilung des TSV Adlersberg


Verhalten auf der Anlage

  1.  Die Anlage ist von 6 Uhr morgens bis 22 Uhr abends für den Spielbetrieb geöffnet.
  2.  Jeder Benutzer der Anlage hat sich so zu verhalten, dass die anderen nicht gestört oder belästigt werden.
  3.  Nach Spielende sind die Sandplätze bis zum Rand der Anlage abzuziehen sowie die Linien abzukehren. Bei Trockenheit müssen die Plätze vor Spielbeginn bewässert werden. Dies sollte in der Regel per Hand mit Schlauch geschehen. Die Handschaltung für die Beregnungsanlage sollte nur dann betätigt werden, wenn nicht direkt im Anschluss gespielt wird. Die beiden Plätze dürfen mit der Beregnungsanlage nur nacheinander und niemals gleichzeitig bewässert werden.
  4.  Bei zu großer Feuchtigkeit der Sandplätze – insbesondere, wenn sich Wasserlachen gebildet haben – sind diese für den Spielbetrieb gesperrt.
  5.  Das Betreten der Sandplätze ist nur Spielern, Schiedsrichtern und bei Turnierspielen Betreuern gestattet.
  6.  Mitgebrachte Flaschen, Gläser, Dosen und dergleichen sind beim Verlassen des Platzes wieder mitzunehmen.
  7.  Gespielt werden darf nur mit geeigneten Tennisschuhen. Sportschuhe mit starkem Profil sind auf der Anlage nicht erlaubt, weil damit der Belag der Plätze beschädigt wird.
  8. Hunde sind auf der Anlage nicht erlaubt


Spielberechtigung

  1. Mitglieder

Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung. Jedes Mitglied ab 18 Jahren verpflichtet sich zur Ableistung von mindestens zwei Arbeitseinsätzen bzw. zur Ausgleichszahlung von 30 EUR / Jahr.


  1. Gäste

Gäste sind spielberechtigt, wenn sie mit einem Mitglied der Tennisabteilung spielen. Während der Hauptspielzeiten (Samstage, Sonn- und Feiertage ganztägig, wochentags ab 17 Uhr) sind Gäste nur spielberechtigt, wenn bei Spielbeginn der Platz nicht von Mitgliedern beansprucht wird.

Die Gebühr für einen Gast beträgt 10 EUR pro Stunde (maximal 5 Stunden pro Gast und Saison).

Das Spiel mit einem Gast ist vor dem Spiel vom Mitglied in dem Buchungssystem einzutragen. Die anfallenden Gebühren müssen in die dafür vorgesehene Kasse im Tennishäuschen spätestens nach jedem Spiel entrichtet werden. Jedes Mitglied bestätigt die Zahlung mit seiner Unterschrift. Das Mitglied haftet für alle vom Gastspieler verursachen Schäden. Für Gastspieler besteht kein Versicherungsschutz.



Die Spielordnung wurde in der Mitgliederversammlung der Abteilung am 22. Juli 1996 beschlossen. Sie ist für alle Benutzer der Anlage verbindlich. Verstöße werden von der Abteilungsleitung dem Vereinsausschuss zur Ahndung vorgetragen. Den Anordnungen von Mitgliedern der Abteilungsleitung und der Vorstandschaft ist Folge zu leisten.



                                                                                                                                             Die Abteilungsleitung

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